● Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
● Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
● Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen
Kommt es also wegen unberechtigter oder überhöhter Schadenersatzansprüche gegen Sie zu einem Rechtsstreit, so führt der Versicherer diesen für Sie und übernimmt die Kosten im Rahmen der Versicherungssumme.
Grundsätzlich gelten alle Sach-, Personen-, und daraus resultierenden Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, als Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der zugrunde liegenden Bedingungen.
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Eine Haftpflichtversicherung sollte regelmäßig auf ausreichenden Versicherungsschutz überprüft werden, denn es kommen immer neue Risiken auf, die in alten Bedingungen noch nicht berücksichtigt sind. Dazu gehören z.B.
● Höhe der Versicherungssumme
● Schäden durch deliktunfähige Personen
● Gefälligkeitsschäden
● Mietsachschäden an beweglichen Sachen
● Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
● private Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung und auch bei ggf. erforderlicher Gewerbeanmeldung
● Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
● Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge (Hobbydrohnen etc.)
● Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten/Ehrenamt